Zucht


Zwingername

Der Kobold ist ein Hausgeist, der das Haus schützt,

aber seine Bewohner gerne neckt.

 

Er kann ein guter Geist, aber auch ein spitzohriger Bösewicht sein.

 

Das passt wunderbar zum Picard und hat uns auf die Idee gebracht, unsere Zuchtstätte "von den wilden Kobolden"

zu nennen.

 

 

 

 

 

 

Zuchtziele

Wir möchten gerne zum Erhalt dieser wunderbaren aber seltenen Rasse beitragen und rassetypische,  fröhliche Hunde als Begleiter für aktive Menschen züchten.

Die Welpen werden in unserem Wohnzimmer geboren und sind von Beginn an mittendrin. Sobald sich Augen und Ohren öffnen, werden die Welpen den Alltag mit allen Eindrücken und Geräuschen ganz natürlich miterleben. Wird die beschützte Welt der Wurfkiste und unseres Wohnzimmers zu klein, geht es zum Entdecken und Spielen raus in unseren Garten.

Unser Ziel ist es, in der frühen Phase der Entwicklung den Welpen die bestmöglichen Bedingungen für einen guten Start in ihr zukünftiges Leben bei ihren neuen Besitzern zu geben.

 

Wir sind Mitglied im Club für französische Hirtenhunde (cfh), der für die Rasse Berger de Picardie der einzige Zuchtbuch führende Verein in Deutschland ist.

Wenn Sie sich für einen Picard aus cfh-Zucht entscheiden, können Sie sicher sein, dass die Zuchttiere, die Züchter und die Zuchtstätten strengen Anforderungen und Kontrollen unterliegen, bei denen der Tierschutz im  Mittelpunkt steht.

 

Im Folgenden können Sie sich über die Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Rasse und die Anforderungen an Züchter und Zuchttiere informieren.

Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Rasse

Der Picard gilt als robuster Hund mit allgemein gutem Gesundheitsstatus. Wie auch bei anderen Hunderassen und Mischlingen können Erkrankungen auftreten, die erblich bedingt sind. Bisher sind nur wenige genetisch bedingte Erkrankungen beim Picard bekannt.

 

Hüftgelenksdysplasie

 

Viele Rassehunde und auch Mischlinge sind von Hüftgelenksdysplasie (HD) betroffen.

Die HD ist eine erblich bedingte Fehlentwicklung der Hüftgelenke, die zu Schmerzen und Lahmheiten führen kann. Bei den betroffenen Hunden ist die Hüftgelenkspfanne zu flach ausgebildet und umschließt den Oberschenkelkopf nicht ausreichend.

Große, schwere und schnellwüchsige Hunde gelten als besonders gefährdet. Die HD kann aber bei allen Hunden auftreten.

 

Picards, die im cfh zur Zucht eingesetzt werden sollen, müssen ab einem Alter von mindestens 12 Monaten röntgenologisch auf HD untersucht werden. Das Röntgenbild wird nach festen Kriterien von Gutachtern bewertet, die Mitglied der Gesellschaft für Röntgendiagnostik genetisch beeinflusster Skeletterkrankungen bei Kleintieren (GRSK) sind. Das Ergebnis der HD-Untersuchung wird in die Ahnentafel eingetragen. Die HD-Untersuchung ist Voraussetzung für die Zuchtzulassung der Hunde.
HD-kranke Hunde werden nicht zur Zucht zugelassen.

 

Erblich bedingte Augenerkrankungen

 

Die Progressive Retina Atrophie (PRA) ist eine erblich bedingte Augenerkrankung, in deren Verlauf es zu einem fortschreitenden Absterben der Netzhaut des Auges kommt. Im Endstadium führt dies zur Erblindung der betroffenen Hunde. Die PRA ist nicht behandelbar oder heilbar. Sie kommt bei vielen Rassehunden und Mischlingen vor.

 

Die Retinadysplasie (RD) ist eine normalerweise angeborene Fehlbildung der Netzhaut, die in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen vorkommt. Nur bei Hunden mit schweren Retinaveränderungen entwickeln sich Einschränkung der Sehkraft. Die RD ist nicht therapierbar.

 

Picards, die im cfh zur Zucht eingesetzt werden sollen, müssen ab einem Alter von 15 Monaten von einem Tierarzt der Gesellschaft für Diagnostik genetisch bedingter Augenerkrankungen (Dortmunder Kreis – DOK) auf PRA und RD untersucht werden. Im Rahmen dieser Untersuchung wird auch auf andere erbliche und vermutlich erbliche Augenerkrankungen geachtet. Vor der Zuchtzulassung muss das Ergebnis der Augenuntersuchung durch den Dortmunder Kreis vorliegen. Es wird in die Ahnentafel der Hunde eingetragen.

 

Bei zur Zucht zugelassen Hunden, muss die Augenuntersuchung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Vor einer geplanten Verpaarung dürfen die Augenuntersuchungen der Elterntiere nicht älter als ein Jahr sein.

Sollte bei einem Hund PRA oder RD festgestellt werden, wird er von der Zucht ausgeschlossen.

 

Aufbau einer Picard-Biobank

 

Von allen Hunden, die zur Zucht zugelassen werden sollen, muss eine Blutprobe zum Aufbau einer Biobank für die Rasse Berger de Picardie an der Ruhr-Uni Bochum eingereicht werden.

Für alle nicht zur Zucht zugelassenen Picards ist die Teilnahme am Aufbau der Biobank sehr erwünscht aber nicht verpflichtend.

Aus den Blutproben wird DNA gewonnen und zu wissenschaftlichen Zwecken eingelagert.

Ziel ist die Entwicklung molekulargenetischer Untersuchungsverfahren zur Verbesserung der Rassegesundheit.

 

Ermittlung genetisch günstiger Verpaarungen

 

Jeder Picard-Züchter im cfh erhält Zugang zu einer Datenbank, in der über 4000 Datensätze von Picards gespeichert sind. Die Datenbank enthält die Ahnentafeln und viele weitere Informationen zu den Hunden. Bereits vor einer geplanten Verpaarung kann mit Hilfe der Datenbank der Inzuchtkoeffizient (IK) und der Ahnenverlustkoeffizient (AVK) berechnet werden. Beides sind populationsgenetische Werte, mit deren Hilfe der Verwandtschaftsgrad von Individuen berechnet werden kann.

 

Über den IK wird der wahrscheinliche Anteil homozygoter Genorte geschätzt. Dabei wird angenommen, dass ein Genotyp um so mehr homozygote Genorte aufweist, je mehr gemeinsame Vorfahren in der Ahnentafel vorhanden sind.

 

Der etwas ungenauere AVK geht davon aus, dass bei einem Hund, bei dem keine Inzucht vorliegt, sämtliche Ahnen nur ein mal im Stammbaum vorkommen. Je mehr Ahnen mehrfach vorkommen, um so höher ist der Inzuchtgrad.

 

Der IK sollte einen möglichst geringen, der AVK einen möglichst hohen Wert aufweisen.

 

Begrenzung der Würfe bei der Hündin, der Deckakte beim Rüden und der Anzahl der Wurfwiederholungen

 

Die Anzahl der Würfe bei der Zuchthündin ist auf vier begrenzt, die der erfolgreichen Deckakte des Rüden in Deutschland auf fünf.

Unter strengen Auflagen ist maximal eine Wurfwiederholung (erneute Verpaarung der gleichen Elterntiere) möglich.

 

Damit wird die Anzahl der Halbgeschwister bzw. Vollgeschwister (bei Wurfwiederholung) in der Folgegeneration begrenzt und die genetische Vielfalt in der Population gefördert.

Anforderungen an zur Zucht zugelassene Hunde

Verhaltenstest

 

Alle Hunde, die zur Zucht zugelassen werden sollen, müssen zuvor einen aufwendigen Verhaltenstest bestehen.

Von einer Verhaltenskommission wird das Sozialverhalten gegenüber Artgenossen, fremden Personen und fremden Personen in Stresssituationen geprüft. Es wird das Verhalten gegenüber Umweltreizen (optische und akustische Reize) und das Verhalten des Hundes ohne Führer in neutraler Situation und unter Stress beurteilt.

Wesensschwache, aggressive oder übermäßig ängstliche Hunde werden nicht zur Zucht zugelassen.

 

Zuchtzulassungsprüfung

 

Alle Hündinnen und Rüden, mit denen im cfh gezüchtet werden soll, müssen vor der ersten Belegung bzw. vor dem ersten Deckakt zur Zucht zugelassen werden.

Dies geschieht in einer Zuchtzulassungsprüfung, wenn der Hund zuvor die folgenden Nachweise erbracht hat:

 

  • Röntgenologische Untersuchung auf HD

  • Untersuchung auf erblich bedingte Augenerkrankungen durch Tierärzte des DOK

  • Verhaltenstest

  • Abgabe einer Blutprobe zum Aufbau der o. g. Biobank

  • Drei Ausstellungsergebnisse in zwei Altersklassen mit Bewertungen von mindestens zwei verschiedenen Richtern und mindestens der Bewertung „sehr gut“.

 

Auf der Zuchtzulassungsprüfung erfolgt eine genaue Beurteilung des Hundes durch eine/n Spezialzuchtrichter/in. Die Zuchtzulassung kann mit Auflagen und Empfehlungen erfolgen.

Auflagen müssen bei einer späteren Verpaarung des Hundes beachtet werden, Empfehlungen sollten beachtet werden.

Anforderungen an die Züchter, Abnahme der Zuchtstätte und Wurfabnahme

Personen, die im cfh das erste Mal züchten wollen, müssen vor Aufnahme der ersten Zuchtaktivität an einer Erstzüchtertagung teilnehmen, auf der das Grundwissen zu Fragen der Zucht vermittelt wird. Danach treffen sich die Züchter auf jährlichen Schulungen.

 

Jede Zuchtstätte wird vor den ersten Zuchtaktivitäten vom zuständigen Zuchtwart auf räumliche Gegebenheiten und Haltungsbedingungen der Hunde in Haus und Garten überprüft und regelmäßig bei den Wurfabnahmen kontrolliert.

 

Alle Würfe werden veterinärmedizinisch betreut, geimpft, gechipt und in der achten Lebenswoche von einem ausgebildeten Zuchtwart des cfh abgenommen. Jeder einzelne Welpe wird begutachtet und erhält einen ausführlichen Wurfabnahmebericht, der als Bestandteil der VDH-Ahnentafel dem Welpenerwerber ausgehändigt wird.

Maßnahmen zum Schutz der Zuchthündin

Zum Schutz der Hündin ist ein Mindestalter von 18 Monaten für den ersten Deckakt und ein Höchstalter von 8 Jahren beim letzten Wurf einzuhalten.

Es gelten strenge Schonfristen zwischen den Würfen der Zuchthündinnen, damit diese sich nach Geburt und Aufzucht der Welpen ausreichend erholen können.

Die Schonfrist zwischen zwei Würfen beträgt mindestens 12 Monate (gerechnet ab dem Decktag). Sie verlängert sich auf mindestens 15 Monate, wenn 2 Würfe innerhalb von 12 Monaten hintereinander gezogen wurden. Während des Zuchteinsatzes besteht für die Hündin eine Wurfbegrenzung von maximal 4 Würfen.

Weitere Informationen über Welpenhandel und zum Thema Tierschutz und Hundehandel finden Sie unter Links.